Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
06.06.2025
Web-Lösungen
SHW Komplett
Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft. Müssen Sie Ihre Website anpassen?
Ab dem 29.06.2025 besteht in Deutschland eine Barrierefreiheitspflicht für bestimmte Angebote – darunter
auch sogenannte „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Website, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
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Bild: SHW Komplett
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Definition (§ 2 Nr. 26 BFSG):
Telemedien über Web oder App, die auf Vertragsschluss mit Verbrauchern zielen
Zwei entscheidende Merkmale:
-
Elektronischer Vertragsabschluss möglich
-
Angebot richtet sich an Verbraucher
Beispiele für betroffene Medien
Online-Shops
Produktkauf und Zahlung möglich
Barrierefreiheit verpflichtend!
Terminbuchungsfunktionen
(auch ohne Bezahlung)
Barrierefreiheit verpflichtend!
Online-Bezahlvorgänge
Barrierefreiheit verpflichtend!
Apps mit Bestell-/Bezahlfunktionen
Barrierefreiheit verpflichtend!
Nicht vom BFSG betroffene Medien
Unternehmens-Website
ohne Bestell- oder Bezahlfunktionen
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Blogs ohne Shopfunktion
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Marketing-E-Mails & Newsletter
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Helpcenter & Support-Seiten
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Cookie-Consent-Tools
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Rechnungen / Bestellbestätigungen
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Marktplatzauftritte von Händlern
Verantwortung liegt beim Marktplatzbetreiber
Ausnahme: Kleinstunternehmen
Es gibt eine Befreiung vom BFSG wenn folgende Kriterien zutreffen:
- Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
- Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro
Achtung! Das gilt nur für das Angebot von
Dienstleistungen.
Produkte fallen trotzdem unter das BFSG.
Ist meine Website barrierefrei?
Es gibt verschiedene Tools, um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu überprüfen. Einige der bekanntesten sind: