Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
06.06.2025
Web-Lösungen
SHW Komplett
Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft. Müssen Sie Ihre Website anpassen?
Ab dem 29.06.2025 besteht in Deutschland eine Barrierefreiheitspflicht für bestimmte Angebote – darunter
auch sogenannte „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Website, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
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Bild: SHW Komplett
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Definition (§ 2 Nr. 26 BFSG):
Telemedien über Web oder App, die auf Vertragsschluss mit Verbrauchern zielen
Zwei entscheidende Merkmale:
-
Elektronischer Vertragsabschluss möglich
-
Angebot richtet sich an Verbraucher
Beispiele für betroffene Medien
Online-Shops
Produktkauf und Zahlung möglich
Barrierefreiheit verpflichtend!
Terminbuchungsfunktionen
(auch ohne Bezahlung)
Barrierefreiheit verpflichtend!
Online-Bezahlvorgänge
Barrierefreiheit verpflichtend!
Apps mit Bestell-/Bezahlfunktionen
Barrierefreiheit verpflichtend!
Nicht vom BFSG betroffene Medien
Unternehmens-Website
ohne Bestell- oder Bezahlfunktionen
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Blogs ohne Shopfunktion
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Marketing-E-Mails & Newsletter
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Helpcenter & Support-Seiten
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Cookie-Consent-Tools
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Rechnungen / Bestellbestätigungen
Barrierefreiheit nicht verpflichtend
Marktplatzauftritte von Händlern
Verantwortung liegt beim Marktplatzbetreiber
Ausnahme: Kleinstunternehmen
Es gibt eine generelle Befreiung vom BFSG wenn folgende Kriterien zutreffen:
- Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
- Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro
Ist meine Website barrierefrei?
Es gibt verschiedene Tools, um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu überprüfen. Einige der bekanntesten sind: